Wollmann & Partner erwirkt einstweilige Verfügung in der Hertha-Lolita-Affäre

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In der Affäre über vermeintliche Begebenheiten zwischen einer minderjährigen Schülerin und Profifußballspielern von Hertha BSC Berlin erwirkte RA C. Wollmann am 27.08.2013 einstweilige Verfügungen gegen Bild, BZ und Bild online. Das Gericht untersagte die Weiterverbreitung von großen und entscheidenden Teilen der bisherigen Berichterstattung, insbesondere die Veröffentlichung von Bildern des Mädchens, eventuell stattgefundene Korrespondenz und vermeintliche Schilderungen der Geschehnisse.

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