HOAI 2013 ist beschlossen
AktuellesAm 07.06.2013 hat der Bundesrat der Novellierung der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI) zugestimmt. Die HOAI 2013 wird aber erst einen Tag nach ihrer Verkündung in Kraft treten. Der Zeitpunkt der Verkündung der HOAI 2013 und damit ihres Inkrafttretens ist heute (12.06.2013) noch nicht absehbar. Bei der HOAI 2009 lagen zwischen Bundesratsbeschluss und Verkündung etwa zwei Monate. Wir rechnen deshalb mit einem Inkrafttreten der HOAI 2013 zu Anfang September 2013. Die HOAI 2013 wird auf Architekten- und Ingenieurverträge anwendbar sein, die nach Inkrafttreten abgeschlossen werden.
Dazu Rechtsanwalt Michael Ch. Bschorr (Berlin):
„Auf Grund der Überarbeitung und Erweiterung der Leistungsbilder in Bezug auf Grund- und Besondere Leistungen, wegen der teilweise erheblichen Erhöhung der Honorarsätze, der wieder vorgesehenen Berücksichtigung der vorhandenen Bausubstanz bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten und der Neufassung des Umbauzuschlags bringt die neue HOAI 2013 umfassende Änderungen mit sich, die von den Parteien in laufenden Vergabeverfahren bzw. in der Verhandlung befindlicher Architekten- und Ingenieurverträge frühzeitig beachtet werden sollten.“