Das Baurecht, bestehend aus dem Privaten Baurecht, dem Öffentlichen Baurecht, dem Architekten- und Ingenieurrecht und dem Recht der Projektsteuerer.
Die Kenntnis der jeweiligen Besonderheiten der einzelnen Rechtsgebiete ist für eine effektive Beratung unerlässlich.
Eine schnittstellenübergreifende Beratung erfolgt bei Wollmann & Partner in ausgewählten Teams von Spezialisten.
Das private Baurecht gehört zur Kernkompetenz der Kanzlei.
Wir beraten und vertreten Auftraggeber und Auftragnehmer in allen Bereichen des privaten Baurechts. Im Bereich der Terminsicherung und –störungen des Bauablaufs arbeiten wir interdisziplinär mit anerkannten Baubetrieblern zusammen.
Unsere Tätigkeitsbereiche im privaten Baurecht sind unter anderem:
- Projektbegleitende Rechtsberatung von der Entwicklungsphase bis zum Ende der Mangelhaftung
- Baumanagementstrategieberatung
- Gestaltung maßgeschneiderter Verträge wie Generalunternehmer-, GMP-, Nachunternehmer-, Konzessions-, ARGE- und Anlagenbauverträge
- Nachtrags- und Claimmanagement
- Qualitätssicherung
- Vertragsfristenmanagement
- Sicherung von Forderungen im Insolvenzfall
- Juristische Bauprojekt-, Analysen- und Prozessoptimierung
Im Rahmen des Nachtragsmanagements schulen wir Ihre Mitarbeiter auf der Grundlage der rechtlichen Voraussetzungen zur sicheren Durchsetzung Ihrer Interessen bei auftretenden Mehrforderungen.
Zur Durchsetzung von Mängelhaftungsansprüchen arbeiten wir langjährig mit renommierten, von den IHKs öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aus den jeweiligen Spezialgebieten zusammen.
Aspekte des nachhaltigen Bauens (green building) und des Facility Managements finden bei der Gestaltung von Verträgen selbstverständlich Berücksichtigung.
Workshop Baumanagement
Projekthandbuch Bau
Wir unterstützen Sie dabei, die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung Ihrer Bauvorhaben zu schaffen.
Unsere Spezialisierung liegt in den Bereichen des Raumordnungs-, Fachplanungs-, Bauplanungs- und Bauordnungsrechts sowie in der Verhandlung städtebaulicher Verträge.
Daneben berät Wollmann & Partner auch in den Bereichen des Erschließungsbeitragsrechts und des Kommunalabgabenrechts und unterstützt Sie bei der Prüfung und Erstellung von Verträgen zur Baulandumlegung sowie bei Brandschutzauflagen.
Wir beraten und vertreten Auftraggeber, Architekten und Ingenieure bei der Vertragsgestaltung und Festlegung des Leistungsumfangs
Architekten- und Ingenieurrecht, Baumanagementstrategieberatung, Kosten- und Preisbenchmark (HOAI/AHO)
Auf der Grundlage der HOAI und der einschlägigen Rechtsprechung beraten wir sowohl bei der Erstellung prüffähiger Schlussrechnungen als auch bei der Prüfung durch den Auftraggeber.
Unsere Tätigkeitsbereiche im Architekten- und Ingenieurrecht sind unter anderem:
- Gestaltung maßgeschneiderter Verträge für alle Leistungsbilder und Leistungsphasen
- Nachtrags- und Claimmanagement
- Vertragsfristenmanagement
- Abrechnungskontrolle nach HOAI
- Kosten- und Preisbenchmark (HOAI/AHO)
Zur Fortbildung Ihrer Mitarbeiter bieten wir sowohl Schulungen zur HOAI als auch zum einschlägigen Vertragsrecht an.
Aspekte des nachhaltigen Bauens (green building) und des Facility Managements finden bei der Gestaltung von Verträgen selbstverständlich Berücksichtigung.
- Workshop Baumanagement
- Projekthandbuch Bau
- Information zum PBI-Benchmarking
Wir beraten und vertreten Auftraggeber und Projektsteuerer bei der Vertragsgestaltung und Festlegung des Leistungsumfangs.
Des Weiteren beraten und vertreten wir Auftraggeber und Projektsteuerer planungsbegleitend. Zur Fortbildung bieten wir für die Projektsteuerer Inhouse-Schulungen auf dem Gebiet des Vertragsrechts, VOB/B, insbesondere zu Störungen des Bauablaufs und Nachtragsmanagement sowie zum Kostenrecht an.