Wichtiges Urteil zum Anleger- und Verbraucherschutz
AktuellesWollmann & Partner erwirkt Verurteilung zu Schadenersatz wegen GarantieHebelPlan ́08
Unter der Bezeichnung GarantieHebelPlan ́08 wurde in den vergangenen Jahren eine Kommanditbeteiligung angeboten und vermittelt. Die Investitionen der Beteiligungsgesellschaft in britische und fondsgebundene Lebens /Rentenversicherungen, sowie Investmentfonds sollten durch Fremdkapital erhöht werden. Zielsetzung war die Realisierung überdurchschnittlicher Erträge. Aus dieser Konzeption erwachsen für den Anleger (insbesondere Kleinanleger) zahlreiche Risiken. Für eine Anlegerin setzte Wollmann & Partner Rechtsanwälte Schadenersatzansprüche durch, weil vor Unterzeichnung des Beteiligungsvertrages keine ordnungsgemäße Aufklärung erfolgte. Das Brandenburgische Oberlandesgericht verurteilte die Gründungsgesellschafterin zur Erstattung des eingezahlten Kapitals. Ansprechpartner ist RA Daniel Wegener.